Umweltzone: Plaketten auch für Ausländer
Die Plakettenpflicht für Umweltzonen besteht auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Darauf weist jetzt das Bundesumweltministerium (BMU) mit einer speziellen Broschüre hin.
Danach dürfen auch Fahrzeuge ausländischer Halter nur mit einer Feinstaubplakette in die Umweltzonen einfahren.
Die Halter entsprechender Fahrzeuge können die Plaketten bei jeder einschlägigen Stelle oder auch auf dem Postweg erhalten.
Die Farbe der Plakette richtet sich wie gewohnt nach der Einstufung in Schadstoffgruppen anhand der entsprechenden Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren. Ist in den Fahrzeugpapieren die europäische Abgasstufe nicht erkennbar, gilt das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges als Kriterium.
Wer ohne gültige Plakette in eine Umweltzone einfährt oder über keine entsprechende Ausnahmegenehmigung verfügt, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.
Achtung: Köln ist Umweltzone!