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Re: OH NEIN, bitte nicht

12. Mai 2008 10:38

ihr würdet eh pleite gehen weil ihr alles selber trinkt

12. Mai 2008 10:38

Re: OH NEIN, bitte nicht

12. Mai 2008 16:42

In welcher Welt leben wir bloß? Gebt dem mehr Bier, der wird ja noch wahnsinnig...

Re: OH NEIN, bitte nicht

12. Mai 2008 21:37

hilfe ich bin die bine holt mich hier raus

Re: OH NEIN, bitte nicht

6. Jul 2008 15:01

Spiegel Online:
Politiker fordern Alkoholverbot für Jugendliche
Mehrere Vertreter von Union und Grünen setzen sich für ein strikteres Gesetz zum Jugendschutz ein. Sie fordern ein generelles Alkoholverbot für unter 18-Jährige. Hintergrund ist ein neuer Trend unter Jugendlichen. Das sogenannte "Koma-Saufen": Trinken bis zum Umfallen.



Das machen wir doch nicht????

Re: OH NEIN, bitte nicht

18. Jul 2008 15:08

Hier noch was feines...


Abnehmen mit kaltem Bier


Ich kann nun endlich beweisen, dass wir mit unserer Tätigkeit am Wochenende völlig richtig liegen, denn alle bekannten Diäten vernachlässigen völlig einen wichtigen Punkt - die Temperatur der Speisen und Getränke.
Wir alle wissen, dass eine Kalorie notwendig ist, um 1g Wasser um 1 Grad von 21,5 auf 22,5 Grad zu erwärmen. Man muss kein Wunderkind sein, um zu errechnen, dass der Mensch, wenn er ein Glas kaltes Wasser trinkt, sagen wir mit 0 Grad, ca. 200 Kalorien braucht, um es um 1 Grad zu erwärmen. Um es auf Körpertemperatur zu bringen, sind also ca. 7400 Kalorien notwendig, 200 g Wasser mal 37 Grad Temperaturunterschied.
Diese muss unser Körper aufbringen, da die Körpertemperatur konstant bleiben muss. Dazu nutzt er die einzige Energiequelle, die ihm kurzfristig zur Verfügung steht, unser Körperfett. Er muss also Körperfett verbrennen, um die Erwärmung zu leisten, die Thermodynamik lässt sich nicht belügen.
Trinkt man also ein großes Glas Bier (ca. 400 g mit 0 Grad) verliert man ca. 14800 Kalorien.
Jetzt muss man natürlich noch die Kalorien des Bieres abziehen ca. 800 Kalorien für 400 g Bier.
Unter dem Strich betrachtet verliert man also ungefähr 14000 Kalorien bei einem kalten Glas Bier.
Natürlich ist der Verlust um so größer, je kälter das Bier ist. Diese Art Kalorien abzubauen ist, wie jedem einleuchten mag, viel effektiver als z.B. Fahrradfahren oder Joggen, bei denen nur ca. 1000 Kalorien pro Stunde verbrannt werden.
Auch Sex ist mit nur 100 Kalorien pro Orgasmus gegen kaltes Bier sehr ineffektiv.
Abnehmen ist so einfach. Wir müssen alle einfach nur kaltes Bier in Mengen zu uns nehmen und die Thermodynamik erledigt den Rest.
Ein Nachteil dieser Diät bleibt allerdings. Wenn wir z.B. eine heiße Pizza essen, die uns durch ihre Wärmeenergie eine Unmenge an Kalorien zuführt.
Der aufmerksame Leser hat aber bestimmt schon die Lösung parat: Man muss die heiße Pizza einfach nur mit genug kaltem Bier ausgleichen.

Re: OH NEIN, bitte nicht

23. Mär 2009 19:46

Ein Quiz


http://www.bild.de/BTO/auto/quiz/auto-n ... Popup.html

Re: OH NEIN, bitte nicht

26. Feb 2010 19:58

Polizei verfolgt Xenonlicht-Missbrauch

Xenon statt Halogen - immer mehr Deutsche sind mit Blaulicht unterwegs!

Die Angebote zur Umrüstung im Internet sind verlockend: Xenonlampen-Lichtsets werden zumeist als Zubehör zu Preisen zwischen 50 und 200 Euro angeboten.

Was viele Autofahrer aber nicht wissen oder einfach ignorieren: Ungeprüfte Xenonlampen sind auf deutschen Straßen nicht zulässig.

Um Xenon-Scheinwerfer einsetzen zu dürfen, müssen die Fahrzeuge diverse Anforderungen erfüllen: Das Scheinwerfergehäuse und die Xenonleuchtmittel müssen genehmigt werden, auch auf eine automatische Lichthöhenanpassung und das Vorhandensein einer Scheinwerferreinigungsanlage wird großer Wert gelegt.

Die Polizei stellt in letzter Zeit vermehrt den Missbrauch von Xenon-Lampen fest, wodurch es zu ungewünschten und teilweise gefährlichen Blendungen des übrigen Verkehrs kommt.

Alarmierend: Aufgefallen sind nicht nur ältere Fahrzeuge oder Kleinwagen, sondern sogar schon Taxis!

Wen die Polizei erwischt, der kann tief in die Tasche greifen: Die unzulässigen Veränderungen werden mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige bestraft, die ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro beim Fahrzeugführer bis 135 Euro beim Fahrzeughalter, zuzüglich Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten sowie drei Punkten in der Verkehrssünderdatei nach sich ziehen kann.

Quelle: Express.de
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